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"Auf Dauer Geld sparen gegenüber der gesetzlichen Versicherung können mit einer leistungsstarken privaten Versicherung heute nur Beamte", stellte Tenhagen fest. "Für sie ist die private Krankenversicherung uneingeschränkt zu empfehlen, denn durch die sogenannte Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Gesundheitskosten der Staatsdiener." -
Stiftung Warentest (Quelle Finanztest 4/2014)
Beamte und Anwärter haben die Wahlfreiheit zwischen Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV). Dabei ist die PKV für Beamte im Allgemeinen günstiger als die GKV. Das liegt an der Beihilfe und gesonderten Beihilfetarifen für Beamte. Auch können Ehegatten und Kinder mitversichert werden. Alles das sollte jedoch nicht über eins hinwegtäuschen: Es gibt Unterschiede zwischen den verschiedenen Krankenkassentarifen für Beamte. Gut informiert hilft ein Vergleich der PKV-Tarife für Beamte, die passende Krankenversicherung für Beamte zu finden.
Beamte sind von der Sozialversicherung befreit, müssen jedoch einer Krankenkasse beitreten. Das gilt seit dem 1. Januar 2009. Bei der Versicherungspflicht für Beamte herrscht jedoch Wahlfreiheit. Beamte werden nicht auf eine private oder gesetzliche Krankenkasse festgenagelt, sie können sich einen passenden Tarif suchen. Ohne geht es jedoch nicht: Spätestens beim Einreichen der ersten Kostenübernahme bei der Beihilfe wird im Allgemeinen der Nachweis einer so genannten Restkostenversicherung gefordert.
GKV Tarife sind in der Regel Vollkostentarife, bei denen die Beihilfe nur in seltenen Fällen einzelne Leistungen bezuschusst. Das macht die GKV für Beamte im Vergleich fast immer zur teuren Wahl. Die privaten Krankenkassen bieten gesonderte Tarife für Beamte an. Dabei handelt es sich um Restkostentarife, die die Zuschüsse der Beihilfe ergänzen. Zu diesen Beihilfen ist der Dienstherr verpflichtet. Das wird als Alimentationspflicht bezeichnet. Die Höhe der Beihilfe liegt zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen.
Die gesetzlichen Kassen tragen die Kosten für die medizinisch notwendige und wissenschaftlich anerkannte Versorgung. Genauer die Kosten für alle Leistungen, die im Leistungskatalog der GKV gelistet sind. So weit, so gut. Doch der Dienstherr trägt bei Beamten nicht den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung. Beamte haben nur einen Beihilfeanspruch. Den Arbeitgeberanteil müssen Beamte in der GKV selber tragen. Sie werden damit in der gesetzlichen Versicherung praktisch mit Selbstständigen fast gleichgestellt.
Beamte in der GKV erhalten so nur Zuschüsse auf einige Zusatzleistungen. Das liegt daran, dass die GKV-Tarife nicht beihilfekonform sind. Gesetzlich versicherte Beamte können den Vorteil der Beihilfe praktisch gesehen nicht nutzen. Zum Vergleich: In der privaten Krankenversicherung ist dies anders, hier sorgt die Beihilfe für günstige PKV Beamtentarife.
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